Lebensversicherung

sorgenfrei

Die Lebensversicherung kann als Altersvorsorge, zur finanziellen Absicherung für die Hinterbliebenen oder als Besicherung für Kredite dienen. Ein Blick auf die Höhe der Durchschnittspensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung reicht, um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen:

Durchschnittspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung 2009
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Männer € 1.245,00
Frauen € 747,00

Die steigende Lebenserwartung und eine gleichzeitig abnehmende Zahl an Beitragszahlern belasten das Pensionssystem zusätzlich.

Die Gestaltungsmöglichkeiten in der Lebensversicherung sind vielfältig und von mehreren Faktoren abhängig: Soll zum Beispiel nur das Ablebensrisiko abgefedert werden oder steht der Kapitalaufbau im Vordergrund? Nachfolgend ein kurzer Überblick:

Lebensversicherung
Er- und Ablebensversicherung
Die "klassische" Er- und Ablebensversicherung stellt eine Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau dar. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf des Vertrages oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an den/die Bezugsberechtigten. Die Kapitalauszahlung kann als Pension oder einmalig erfolgen.
Risikoversicherung
Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient als Vorsorge für die Pension. Ab Fälligkeit wird eine monatliche Rente ausbezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Sie bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die Veranlagung erfolgt in einen Anlagestock. Dieser wird überwiegend in Wertpapieren angelegt.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Der Staat fördert diese Vorsorgeform durch eine staatliche Prämie in Höhe von 8,5 % bis 13,5 % auf die einbezahlte Prämie und durch zahlreiche Steuervorteile bei widmungsgemäßer Verwendung (keine Versicherungssteuer auf die Beiträge, keine Kapitalertrag- und Vermögenszuwachssteuer auf die Erträge, keine Einkommensteuer auf die Pensionszahlung)
Zukunftssicherung § 3/1/15a EStG

Das Einkommenssteuergesetz sieht eine steuerliche Begünstigung für Aufwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter vor. Die Zukunftssicherung kann in Form einer Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung gestaltet werden und ist pro Dienstnehmer und Jahr mit bis zu € 300,- vorgesehen.