Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Wussten Sie, dass wenn Sie aufgrund eines Unfalles/Krankheit/udgl. arbeitsunfähig werden, die gesetzliche Absicherung nicht ausreichen kann?


Begriffserklärung Arbeitsunfähig:
Der Beruf, der derzeit ausgeübt wird – kann aufgrund der Verletzung/Krankheit/udgl. nicht mehr fortgeführt werden.
Beispielfall: Sie erkranken an „Burn Out“ und sind für mehr als 7 Monate nicht arbeitsfähig. Nach Ende der Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers, sind Sie eventuell auf Ihr Erspartes oder andere finanzielle Unterstützung angewiesen.


Der gesetzliche Sozialversicherer leistet Rehabilitationsgeld, dies wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Mehr dazu lesen Sie bitte unter: Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension – Arbeiter und Angestellte (oesterreich.gv.at)
Umso wichtiger ist der Abschluss einer Arbeitsunfähigkeit-Versicherung, die bei Eintritt des Versicherungsfalles für finanzielle Absicherung sorgt.


Besonders darauf achten sollten Sie, ob der Versicherer die abstrakte Verweisbarkeit oder die konkrete Verweisbarkeit in den Bedingungen anwendet.


Was ist eine abstrakte Verweisbarkeit?
Diese Klausel erlaubt dem Versicherer, den Versicherungsnehmer auf eine andere berufliche Tätigkeit zu verweisen, zu deren Ausübung er trotz Berufsunfähigkeit in der Lage ist.


Was ist eine konkrete Verweisbarkeit?
Sollten Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können und zb. eine Umschulung anstreben, um einen anderen Beruf zu erlernen. Die Versicherung kann die weitere Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern, da Sie ja wieder konkret einen Beruf ausüben.


Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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