Frühlingszeit ist Häuslbauerzeit

Aus einer Idee entsteht ein Plan, aus dem Plan eine Konstruktion und aus der Konstruktion ein Haus. Viele Entscheidungsfragen prasseln auf die Häuslbauer ein, die Frage der Absicherungsmöglichkeit stellt sicher leider häufig zu spät. 

Ein Bau ist ein finanzielles Wagnis. Die Bauherren setzen ihr Erspartes ein und nehmen Fremdkapital auf. Um diese – in den meisten Fällen – größte Lebensinvestition abzusichern, stellen wir nachfolgend einen Kurzüberblick über mögliche Absicherungsmöglichkeiten dar: 

  • Rohbauversicherung – Daheim & Behütet Eigenheimversicherung

Die Rohbauversicherung gilt bis zur Bauvollendung bzw. zur Benützungsübernahme und gilt für die Gefahren Feuer, Sturm (Schäden durch Wind ab 60 km/h sobald das Dach vollständig eingedeckt ist und alle nach außenführenden Öffnungen zur Gänze verglast bzw. verschalt sind) und Leitungswasser ab Fertigstellung und Funktionstüchtigkeit. 

Das alles zum Nulltarif! Die Rohbauversicherung ist nämlich während der Rohbauzeit prämienfrei, maximal jedoch für zwei Jahre. Anschließend gilt es die Versicherungssummen nochmals abzustimmen und eine Haushaltsversicherung für den Wohnungsinhalt einzuschließen. 

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung – Daheim & Behütet Eigenheimversicherung 

Versichert sind Personen- und Sachschäden an Außenstehenden (wie z.B. Nachbarn, Passanten), die bei der Durchführung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung entstehen. Den Bauherren treffen folgende Pflichten: Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht, Auswahlpflicht und die Haftung für Schadenersatzansprüche geschädigter Nachbarn gemäß § 364 ABGB (nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche – verschuldensunabhängig!!). 

Die Haftpflichtversicherung übernimmt dabei die Erfüllung gerechtfertigter Ansprüche privatrechtlichen Inhalts Dritter und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die Bauherrenhaftpflicht in Kooperation mit der R+V Versicherung ist in der Rohbauversicherung inkludiert. 

  • Bauwesenversicherung 

Die dritte Säule zur Absicherung der Errichtung ist die Bauwesenversicherung. Sie ist – vereinfacht dargestellt – die Kaskoversicherung für die zu erbringenden Leistungen. 

Den Bauherren können unabwendbare Ereignisse treffen wie überdurchschnittliche Witterungsereignisse, unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrunds, Schäden durch Unbekannte, etc. Auch folgende Schäden aus der Errichtung sind möglich: Folgeschäden durch Ausführungsfehler, Fahrlässigkeit, menschliches Versagen, Böswilligkeit, von außen substantiell mechanisch wirkende Ereignisse, Schäden an etwaigem Altbestand, etc.

Einige Schadenbeispiele: Verschütten der Baugrube, Hochwasser, Dachbeschädigungen oder Dachnässungen infolge von Sturm, Hagel, Schneedruck, etc. 

  • Persönliche Absicherung

 Bei einem Bauprojekt sollte die persönliche Absicherung neben der Absicherung des Objekts nicht außer Acht gelassen werden. Was passiert bei einem Unfall oder gar Tod des Bauherrn? Können die Rückzahlungsraten bedient werden und das Haus gehalten werden? Eine Risikoablebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung federn wenigstens die finanziellen Sorgen ab.

Bei Fragen freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

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