Rechtsschutz
umfassend versichert
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann hohe Kosten verschlingen und der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist oft ungewiss. Doch Sie wollen Ihre Rechte durchsetzen, ohne Ihr Vermögen übermäßig zu strapazieren? Eine Rechtsschutzversicherung hilft:
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten in allen gerichtlichen Instanzen und bis zur Höhe der Versicherungssumme für:
Rechtsschutz
| Rechtsanwalt und Notar |
| Gerichts- und Zeugengebühren |
| Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige |
| Prozesskosten des Gegners, sofern man dafür aufkommen muss |
| einen eventuellen Vorschuss einer Strafkaution im Ausland |
| Folgende Bausteine werden angeboten: |
| Fahrzeug-Rechtsschutz Die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden, werden übernommen. Weiters werden Kosten eines Strafverfahrens gegen den Lenker und Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungsverfahren vergütet. |
| Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz Für Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen |
| Lenker-Rechtsschutz Zur Geltendmachung der persönlichen Ersatzansprüche, wenn Sie als Lenker eines fremden Fahrzeuges an einem Unfall beteiligt sind und für die Strafverteidigung in einem solchen Fall. |
| Privat-Rechtsschutz Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung im privaten Bereich. |
| Beratungs-Rechtsschutz Für die Einholung von Rat bei einem Anwalt oder Notar |
| Vertrags-Rechtsschutz allgemein Zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, die aus Verträgen des täglichen Lebens entspringen oder bewegliche Sachen betreffen. |
| Arbeitsgerichts-Rechtsschutz Für Streitigkeiten aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis. |
| Sozialversicherungs-Rechtsschutz Für Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger |
| Berufs-Rechtsschutz Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung im beruflichen Bereich. |
| Betriebs-Rechtsschutz Der Versicherungsnehmer hat Schutz für den versicherten Betrieb sowie die Betriebsangehörigen für Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betrieb. |
| Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz Zur Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks. |



