Rechtsschutz

umfassend versichert

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann hohe Kosten verschlingen und der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist oft ungewiss. Doch Sie wollen Ihre Rechte durchsetzen, ohne Ihr Vermögen übermäßig zu strapazieren? Eine Rechtsschutzversicherung hilft:

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Kosten in allen gerichtlichen Instanzen und bis zur Höhe der Versicherungssumme für:

Rechtsschutz
Rechtsanwalt und Notar
Gerichts- und Zeugengebühren
Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
Prozesskosten des Gegners, sofern man dafür aufkommen muss
einen eventuellen Vorschuss einer Strafkaution im Ausland
Folgende Bausteine werden angeboten:
Fahrzeug-Rechtsschutz
Die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden, werden übernommen. Weiters werden Kosten eines Strafverfahrens gegen den Lenker und Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungsverfahren vergütet.
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Für Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen
Lenker-Rechtsschutz
Zur Geltendmachung der persönlichen Ersatzansprüche, wenn Sie als Lenker eines fremden Fahrzeuges an einem Unfall beteiligt sind und für die Strafverteidigung in einem solchen Fall.
Privat-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung im privaten Bereich.
Beratungs-Rechtsschutz
Für die Einholung von Rat bei einem Anwalt oder Notar
Vertrags-Rechtsschutz allgemein
Zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, die aus Verträgen des täglichen Lebens entspringen oder bewegliche Sachen betreffen.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Für Streitigkeiten aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger
Berufs-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und für Strafverteidigung im beruflichen Bereich.
Betriebs-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer hat Schutz für den versicherten Betrieb sowie die Betriebsangehörigen für Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betrieb.
Grundstückseigentum- und Miet-Rechtsschutz
Zur Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks.