Über uns
Starke Partner
Die Zillertaler Versicherung ist ein kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinn des § 62 Versicherungsaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 569/1978 und untersteht der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).
Zweck des Versicherungsvereines ist die Versicherung seiner Mitglieder gegen Sachschäden. Jeder, der beim Verein einen Vertrag abschließt, ist Mitglied und somit am Vereinsvermögen beteiligt.
In der Satzung ist festgelegt, dass die Bürgermeister des Tales bei der jährlichen Generalversammlung die Vereinsmitglieder als oberstes Organ vertreten.
Die Mitgliedervertretung bestellt den zweiköpfigen Vorstand, dem die Geschäftsführung obliegt, sowie die drei Aufsichtsräte und ihre Stellvertreter.
Sicher und gut behütet
Eventuelle Jahresüberschüsse werden der Sicherheitsrücklage und Risikorücklage zugeführt, um die von der Finanzmarktaufsicht als oberstes Aufsichtsorgan festgelegten Reserven zu erreichen bzw. zu halten.
Die Veranlagung der versicherungstechnischen Rücklagen ist streng geregelt und erfolgt äußerst konservativ.



