Unfallversicherung
sorgenfrei
Ein Unfall stellt den häufigsten Grund für Arzt- und Krankenhausbesuche vor allem bei jungen Menschen dar. Vorrangig sind es Heim-, Freizeit- und Sportunfälle, die zu Verletzungen führen. Laut Freizeitunfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gab es 2009 610.500 spitalsbehandelte Heim-, Freizeit- und Sportunfälle.
Die gesetzliche Sozialversicherung bietet Schutz vor dem Eintritt und den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie übernimmt zwar die nötige Erstversorgung bei einem Freizeitunfall, gegen die wirtschaftlichen Folgen schützt nur eine private Unfallversicherung. Kinder bis zum Schulantritt, Hausfrauen und Pensionisten sind nicht gesetzlich unfallversichert! Zudem leistet die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente erst ab einer dauernden Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20 %.
Die wichtigsten Bausteine einer privaten Unfallversicherung im Überblick:
| Dauernde Invalidität |
| bei dauernder Invalidität wird der dem Prozentsatz der Invalidität entsprechende Anteil der Versicherungssumme bezahlt. Hierbei kommt die sogenannte Gliedertaxe zum Tragen. |
| Todesfall |
| bei unfallbedingten Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall wird die versicherte Summe an die bezugsberechtigten Personen bezahlt. |
| Unfallrente |
| ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange, monatliche Rente ausbezahlt. |
| Taggeld |
| Taggeld wird bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer vollständiger Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Auszahlungsdauer ist begrenzt. |
| Spitalgeld |
| Spitalgeld wird für die Tage der medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung bezahlt. Die Auszahlungsdauer ist begrenzt. |
| Heilkosten |
| die Heilkosten (Kosten des Verletztentransportes, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen, Physiotherapie, etc.) bis zur Höhe der Versicherungssumme werden ersetzt. |
| Bergungskosten |
| die Kosten des Suchens und Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder zum nächstgelegenen Spital werden ersetzt, wenn der Versicherte nach einem Unfall oder aus Berg- und Wassernot geborgen werden muss. |
| Rückholkosten |
| die Kosten des ärztlich empfohlenen Transportes zu dem seinem Wohnort nächstgelegenen Krankenhaus werden bei einem Unfall außerhalb ersetzt. |



