Landwirtschaft

Lebensgrundlage und Zuhause

Ein Bauernhof bietet Generationen Lebensgrundlage und Zuhause. Viele Zillertaler Höfe sind seit Jahrzehnten bei der Zillertaler Versicherung versichert. Speziell für Landwirte wird die sogenannte "Am Hof & Behütet" Versicherung angeboten.

Welchen Gefahren ist der Hof bzw. der Landwirt in seiner Tätigkeit ausgesetzt? Folgende Beispiele zeigen die Bedeutung einer passenden Versicherungslösung auf:

  • Durch Heuselbstentzündung gerät das Wirtschaftsgebäude in Brand, das Feuer greift auf das Wohnhaus über.
  • Durch indirekten Blitzschlag wird die Steuerung der Melkanlage defekt.
  • Ein Rind wird auf der Alm durch Blitzschlag getötet.
  • Am Traktor entsteht durch einen Kabelschmorschaden Totalschaden.
  • Ein Stein löst sich und beschädigt die Hausfassade.
  • Ein Rind beschädigt beim Almabtrieb ein abgestelltes Fahrzeug.
  • Bei Holzschlägerungsarbeiten löst sich ein Baumstamm und beschädigt eine Straße samt Leitschiene

Grundlage zur Berechnung der Höchsthaftungssumme ist die landwirtschaftliche Nutzfläche ohne Wald und Almen. Der größte Vorteil dieses Produktes liegt darin, dass eine Bewertung der Gebäude nicht erforderlich ist, da im Rahmen der Grunddeckung sämtliche zur Landwirtschaft gehörenden wohn- und ldw. genutzte Gebäude, das landwirtschaftliche Inventar, die Erntefrüchte sowie die Nebenkosten inkl. Sondermüllentsorgungskosten zum Neuwert versichert sind.

Die Neuwertentschädigung wird garantiert, sofern bei Gebäuden und landwirtschaftlichen Inventar der Zeitwert nicht unter 30 % des Neuwertes liegt. Viehbestand, indirekter Blitzschlag, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, etc. müssen mit eigener Summe versichert werden.

Deckungen werden für folgende Risken und in drei Selbstbehaltsvarianten angeboten:

Feuerversicherung
Brand
Blitzschlag (wahlweise mit oder ohne indirekten Blitzschlag)
Explosion
Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen
Abbruch-, Aufräumungs- und Feuerlöschkosten bis 5 % der Höchsthaftungssumme
Sturmschadenversicherung
Sturm (Wind mit Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60km/h)
Schneedruck
Schneerutsch durch Herabrutschen von am Dach angesammelten Schneemassen
Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
Beschädigungen durch Hagel
Das Abhandenkommen versicherter Sachen bei derartigen Ereignissen
Nebenkosten bis 5 % der Höchsthaftungssumme
Katastrophenschutz
Schneelawinen
Hochwasser und Überschwemmungen
Vermurungen
Rückstau
Erdbeben
Höchstgrenze: € 14.535,00 beschränkt auf die Hofstelle
Leistungswasserversicherung
Deckungsvariante "A" (2 lfm Rohrersatz)
Austreten von Leitungswasser aus den versicherten Rohren und Einrichtungen
durch Frost verursachte Bruchschäden an den leitungswasserführenden Rohren und/oder angeschlossenen Einrichtungen, deren Armaturen und an Sanitäranlagen – nur innerhalb der versicherten Gebäude.
Zusätzlich sind bei der Deckungsvariante "C" versichert (6 lfm Rohrersatz)
Bruch- bzw. Leckschäden am Rohrsystem ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache (z.B. Rost oder Korrosion)
Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, wenn deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens notwendig ist
Kosten der Behebung von Dichtungsschäden und Verstopfungen an den leitungswasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen
Glasbruch
Zerbrechen oder Sprung der versicherten Verglasung des Wirtschaftsgebäudes
Inkl. Erweiterung auf Frontscheiben und Kabinenverglasung von ldw. Arbeitsmaschinen
Haftpflichtversicherung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Versicherungssumme: € 1 Mio.
Berechnungsgrundlage ist die Gesamtfläche der land- und forstwirtschaftlichen Fläche inklusive Pachtgründe.

Versichert gilt das Betriebsrisiko für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. In der von uns forcierten Deckungsvariante Top 2 gelten die nachstehend angeführten Haftungsrisken mitversichert:

Schäden an Fluren und Kulturen, die durch Weidevieh verursacht werden    
Schäden durch ungewollten Deckung fremder Kühe Höchsthaftungssumme: € 7.500,- Selbstbehalt: € 200,-
Wasserleitungsgebrechen Höchsthaftungssumme: € 37.000,- Selbstbehalt: € 200,-
Umweltschäden bis zu einer Lagerung von 10.000l Höchsthaftungssumme: € 75.000,- Selbstbehalt: € 400,-
Nebenbetriebe bzw. Buschenschenken bis zu einer Jahreslohn- und Gehaltssumme von € 30.000,-    
Erweiterte Produkthaftepflicht Höchsthaftungssumme: € 75.000,- Selbstbehalt: € 400,-
Indirekte und direkte Exporte innerhalb Europa    
Erweiterung der Bauherrenhaftpflicht einschließlich dem Wegebau auf € 400.000,-    
Prämienpflichtige Zusatzrisken
Sachschäden durch Umweltstörung für das gesamte Risiko
USKV-Deckung
Belegschäden
Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen
Verlust und Abhandenkommen von eingebrachten Gästegut inkl. KFZ im Rahmen der in der Grunddeckung mitversicherten Privatzimmervermietung