03.02.2021 Unfallversicherung

 

Wieso benötigt man eine private Unfallversicherung, man ist ja gesetzlich unfallversichert?!

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle. Zu Arbeitsunfällen zählt auch die Fahrt zur Arbeit sowie die Fahrt nach Hause.

Wenn Sie beispielweise in Ihrer Freizeit Skifahren gehen und sich dabei verletzen, handelt es sich um einen Freizeitunfall und dies ist seitens der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt.

In der privaten Unfallversicherung gibt es viele auswählbare Bausteine, hier ein paar Beispiele:

  • Dauernde Invalidität –durch den Unfall besteht eine dauerhafte Einschränkung. Sollte dies der Fall sein, kann innerhalb eines Jahres ab Unfalldatum ein Gutachten für die Feststellung einer etwaigen dauernden Invalidität bei der Versicherung in Auftrag gegeben werden.
  • Bergungskosten und Suchkosten– Die Kosten für die Bergung bei See-, Wasser-, Bergnot – bitte beachten Sie die jeweiligen Bedingungen. Manche Versicherungen decken die Kosten der Bergungskosten erst nach NACA Stufe 3. Hier finden Sie die Stufen der NACA
  • Unfallkosten – Anfallende Kosten für Physiotherapie, Krücken, Bandagen
  • Taggeld – Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch den Unfall, wird ein vereinbarter Tagessatz ausbezahlt. Hier gilt es zu beachten, ob eine Karenzfrist vereinbart wurde, zB Taggeld wird erst ab dem Tag der Krankmeldung ausbezahlt.
  • Spitalgeld- bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus durch einen Unfall wird ein vereinbarter Tagessatz ausbezahlt. Auch hier gilt es etwaige Karenzfristen zu beachten.
  • Genesungsgeld – sollten Sie unfallbedingt mehrere Tage in einem Krankenhaus verbringen, wird ein Pauschalbetrag ausbezahlt. Beispiel:

           Ab 16 Tagen Spitalaufenthalt EUR 1.250,00

           Ab 16 Tagen Spitalaufenthalt EUR 2.500,00

           Ab 21 Tagen Spitalaufenthalt EUR 5.000,00

  • Unfallrente – hier können Sie wählen, ab welchen Grad der dauernden Invalidität die Unfallrente ausbezahlt wird. Die Unfallrente wird unabhängig vom Alter der versicherten Person ausbezahlt.
  • Unfalltod: verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtige(n) Person(en)

Wir empfehlen Ihnen, dringend die Absicherung durch die private Unfallversicherung.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Viele Grüße und bleibt´s gsund!

das Team der Zillertaler Versicherung

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