26.05.2021 Betriebsunterbrechung

Was ist eine Betriebsunterbrechung?

Sie sind Eigentümer eines Betriebes und produzieren dort Materialien für den Bau. Nun tritt der Fall ein, dass Sie in Ihrem Betrieb einen Leitungswasserschaden haben. Die Folge: Sie können in der Zeit der Behebung nicht weiter produzieren und Ihnen entstehen Einkommensbußen.

Für solche Fälle können Sie sich mit einer Betriebsunterbrechung absichern.

Grundsätzlich für welche Sachsparten gilt die Betriebsunterbrechung?

  • Einbruchdiebstahl
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm

Wie setzt sich die Versicherungssumme zusammen?

Die Versicherungssumme ist frei wählbar, sollte jedoch dem Deckungsbeitrag der letzten 12 Monate entsprechen. Der Versicherungswert im Sinne des § 52 VersVG wird durch den Deckungsbeitrag bestimmt, den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebes während der dem Eintritt des Sachschadens folgenden 12 Monaten oder im Falle einer Haftzeit von über 12 Monaten bis 24 Monate innerhalb von 24 Monaten erwirtschaften würde.

Was ist ein Deckungsbeitrag?

Deckungsbeitrag im Sinne der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten. Im Falle eines Verlustes ist der Deckungsbeitrag die Differenz zwischen weiterlaufenden (fixen) Kosten und dem Verlust, den der Betrieb auch ohne Unterbrechung ausgewiesen hätte.

Ist die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme durch einen Zeitraum begrenzt?

Für gewöhnlich gilt hier den Haftungszeitraum zu beachten. Die meisten Versicherer haben eine Haftungszeit von 12 Monaten.

Es gibt verschiedene Varianten der Betriebsunterbrechung – nachfolgend finden Sie ein paar Aufzählungen:

  • Mehrkosten- Betriebsunterbrechung
  • Total- Betriebsunterbrechung
  • Feuer-Betriebsunterbrechung usw.

Gerne beraten wir Sie umfassend!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

 

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