31.03.2021 Erhöhung der NoVA ab 1. Juli 2021

Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zulassungssteuer, die bei Kauf eines KFZ bei einem österreichischen Händler fällig wird.

Die Erhöhung tritt ab 1. Juli 2021 in Kraft.

Wie wird die Nova berechnet?

Im Regelfall wird diese von den CO2 Emissionen als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (exkl. Umsatzsteuer) berechnet.

Hat ein KFZ ab 1. Juli 2021 einen höheren CO2 Ausstoß als 200g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 200 g/km übersteigenden CO2 Wert. (50 Euro je überschrittenen g/km).

Die Berechnungsformel für Personenkraftwagen (M1) lautet: CO2 Emissionswert in g/km minus 112 (CO2 Abzugsbetrag vorher g/km) dividiert durch fünf. Der Höchststeuerwert beträgt 50 % (bisher 32 %). Rechnen Sie sich hier die Nova für Ihren Neuwagen aus.

Es gilt eine Übergangsklausel, sollten Sie vor dem 1. Juni2021 einen unwiderruflichen schriftlichen KFZ-Kaufvertrag abgeschlossen haben und die Lieferung erfolgt bis zum 31. Oktober 2021 kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Für welche Zulassungen wird die Nova fällig?

  • Neuer PKW oder neues Kraftrad, der bzw. das an den Kunden geliefert wird oder zum ersten Mal in Österreich zugelassen wird
  • Gebrauchte oder neue Kraftfahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden und die Zulassung findet in Österreich statt
  • Kraftfahrzeuge, die als Übersiedlungsgut ins Inland verbracht und zugelassen werden

Für wen und was gilt die Nova Befreiung?

  • KFZ - Zulassungen für Menschen mit Behinderung, die zur persönlichen Fortbewegung dienen
  • reine Elektrofahrzeuge (Hybridfahrzeuge sind in der Regel Nova pflichtig)
  • Vorführ-, Diplomaten-, Fahrschulfahrzeug oder ein Taxi, Miet-oder Gästewagen etc. 
  • Oldtimer (Näheres Infos zu Oldtimer)

Weitere Informationen für die NoVa-Erhöhung ab 1. Juli 2021 finden Sie hier.

Viele Grüße und bleibt´s gsund!

das Team der Zillertaler Versicherung

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