Frostperiode - Leitungswasserversicherung

Als Versicherungsnehmer müssen Sie bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Der Fachausdruck hierfür lautet „Obliegenheiten“.

In der Leitungswasserversicherung sind die versicherten Sachen ordnungsgemäß instandzuhalten. In der kalten Jahreszeit sind zwei weitere Obliegenheiten besonders zu beachten:

Frostsicherheit:

Da sich Wasser bei Frost ausdehnt und Leitungen zum Platzen bringen kann, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen:

  • Leitungen im Außenbereich absperren und entwässern
  • Sorgen Sie für ausreichende Beheizung der Wohnräumlichkeiten

72-Stunden-Regelgung:

Werden die Versicherungsräumlichkeiten länger als drei Tage von allen Bewohnern verlassen, sind Vorkehrungen zur Vermeidung eines Wasserschadens zu treffen. Denn platzt beispielsweise ein Wasserschlauch, tritt das Wasser tagelang ungehindert aus und richtet große Schäden an.

Drehen Sie daher den Hauptwasserhahn ab, wenn Sie länger als 72 Stunden das Haus verlassen. In der Heizperiode sind zusätzlich sämtliche wasserführenden Anlagen und Leitungen fachmännisch zu entleeren, sofern die Heizung nicht durchgehend in Betrieb gehalten wird.

Die Sicherheitsvorschriften können je Versicherung variieren. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben!

Zurück