06.05.2021 Haus-und Grundbesitzhaftpflichtversicherung der Zillertaler Versicherung

Welchem Zweck erfüllt die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht deckt Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Hausbesitzer und/oder Grundbesitzer z.B. Eigentümer, Mieter, Pächter.

Was gilt als mitversichert? Hier ein paar grobe Aufzählungen:

Im Rahmen der vereinbarten Pauschalversicherungssumme bzw. etwaiger Sublimits:

  • Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung
  • Handwerkliche Arbeiten und Bauherr - Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft oder den mitversicherten Grundstücken bis zu einem vertraglich festgelegten Baukostenlimit
  • Fremdenbeherbergung – Als mitversichert gilt die Fremdenbeherbergung, sofern hierfür keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
  • Tierhaltung - Die Haltung eines Hundes ist mitversichert. Bei Haltung von mehr als einem Hund ist eine besondere Vereinbarung notwendig. Versichert bleibt das Risiko der Hundehaltung für den am längsten gehaltenen Hund.
  • Umweltdeckung – z.B. private Lagerung von Heizölprodukten
  • Erweiterte Umweltdeckung – Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Heizöltankanlagen

Wichtig für die Deckung ist das Verschulden des Versicherungsnehmers.

Beispiele:

Ein gesunder Baum, der auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers steht, fällt durch einen starken Sturm auf das Gartenhaus des Nachbarn und wird beschädigt. In diesem Beispiel wehrt die Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche ab, da dem Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft.

Der Versicherungsnehmer hat auf seinem Grundstück ein Trampolin stehen, dieses ist nicht im Boden verankert bzw. montiert. Durch den Sturm wird das Trampolin auf das Dach des Nachbarn geweht und beschädigt die Dachplatten des Nachbarn. Hier erfüllt die Haftpflichtversicherung privatrechtliche Ansprüche, da der Versicherungsnehmer für die Sicherung des Trampolins zuständig ist und somit ein Verschulden vorliegt.

Wer prüft das Verschulden?

Die Versicherung prüft, ob lt. ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) ein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers besteht.

Wie wird in der Haus- und Grundbesitzhaftpflicht entschädigt? Zeitwert oder Neuwert? Unterschied?

Entschädigt wird immer der Zeitwert in den Haftpflichtversicherungen.

Zeitwert: Der Neuwert abzüglich der Wertminderung aus Alter und Abnützung

Neuwert: Das sind die ortsüblichen Kosten der Neuherstellung bzw. Wiederherstellung von Sachen gleicher Art und Güte einschließlich der dafür notwendigen Konstruktions- und Planungskosten.

Welche Personen gelten als mitversichert?

  • Der Versicherungsnehmer
  • Hauseigentümer und Hausbesitzer
  • Hausverwalter und Hausbesorger
  • Jene Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln, sofern diese Tätigkeiten nicht in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes erfolgen, wie etwa Hausmeisterdienste
  • jene Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln, und diese Tätigkeiten nebenberuflich oder nur fallweise ausüben, wie etwa die Schneeräumung durch Landwirte;
  • jene Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln, und diese Tätigkeiten zwar in Ausübung ihres Berufes erfolgen, jedoch über den Rahmen von Reinigungsdiensten sowie Haushaltshilfen nicht hinausgeht. Dieser Versicherungsschutz besteht subsidiär zu etwaigem anderweitigen Versicherungsschutz zu Gunsten der schadenersatzpflichtigen Person
  • jene Personen, die infolge Fruchtnießung, Konkurs- oder Zwangsverwaltung anstelle des Versicherungsnehmers treten.
  • Mitversichert sind Personenschäden, bei welchem es sich um Arbeitsunfälle im Sinne der Sozialversicherungsgesetze handelt. Ausgeschlossen bleiben Regresse von Sozialversicherungsträgern, sofern es sich um Arbeitsunfälle unter gleichgestellten, beauftragten Personen handelt.

Die genauen Versicherungsumfang finden Sie in der Bedingung Haus- und Grundbesitzhaftpflicht Fassung 06/2016.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

 

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