17.08.2021 Katastrophenschutz

Die Wetterkatastrophen der letzten paar Wochen in Österreich sind verheerend. Die schrecklichen Bilder der Wassermaßen rufen bei vielen Menschen Angstzustände aus.

Unter welche Sparte fällt Hochwasser?

Hochwasser fällt unter die Sparte Katastrophenhilfe.

Ab wann spricht man von Hochwasser?

Wenn der jeweilige Wasserstandgrenzwert eines stehenden oder fließenden Gewässers infolge von außergewöhnlichen Niederschlägen oder außergewöhnlichen Schneeschmelze übersteigt.

Welche Umweltkatastrophen sind noch über die Katastrophenhilfe gedeckt?

  • Schäden infolge von Schneelawinen: das sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch von Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen in Form von Trockenschneelawinen (zB Staublawinen, Schneebretter, usw.), Feucht- und Nassschneelawinen sowie Eislawinen (Abbrüche von Gletscher oder Firneis) oder durch Lawinenluftdruck verursacht werden.
  • Schäden infolge Überschwemmungen: das sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch Austritt von Wasser aus der Wasserführung eines fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässers infolge von außergewöhnlichen Niederschlägen oder außergewöhnlicher Schneeschmelze verursacht werden.
  • Schäden infolge Vermurungen: das sind Schäden an den versicherten Sachen durch einen schnell fließenden Strom aus Schlamm und gröberem Gesteinsmaterial, der durch Wassereinwirkung verursacht wurde.
  • Schäden infolge Rückstau: Rückstau ist dann gegeben, wenn die vorhandenen Entwässerungssysteme (gilt nicht für Versickerung) aufgrund von Witterungsniederschlägen, oder Schmelzwasser in ihrer Kapazität überlastet sind und das Wasser nicht abführen können.
  • Schäden infolge Erdbeben: das sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens – ausgelöst durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren – verursacht werden. Erdbeben wird unterstellt, wenn die seismische Intensität am Schadenort mindestens der Stufe 6 der Europäischen Makroseismischen Skala 1998 (EMS-98) basierend auf Mercalli-Sieberg entspricht. Dies ist dann gegeben, wenn in der Umgebung des Versicherungsortes an Gebäuden in einwandfreiem Zustand Schäden durch Erdbeben entstanden sind.

Nicht versichert sind:

  • Schäden durch Grundwasser
  • Schäden infolge Vermurungen, wenn Sie die Folge von Erdaufschüttungen- bzw. abgrabungen oder Sprengungen sind.

Hinweis: Beim Katastrophenschutz handelt es sich um eine eingeschränkte Absicherungsmöglichkeit. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten eine Basisabsicherung mit rund EUR 4.000,00 an. Eine Erhöhung ist möglich, jedoch anfragepflichtig.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

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