25.09.2020 Motorbezogene Versicherungssteuer Änderungen ab 01.10.2020

Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 01.10.2020

Die Motorbezogene Versicherungssteuer wird ab 01.10.2020 für erstmalig zugelassene KFZ und Motorräder anhand der KW (wie bisher) und zusätzlich werden die CO2 Emissionen zur Berechnung herangezogen.

Der Zuschlag der unterjährigen Zahlung (zb. Monatlich) der motorbezogenen Steuer für Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen werden, entfällt gänzlich.

Wir empfehlen Ihnen bei Kauf eines fabriksneuen KFZ (erstmalige Anmeldung ab 01.10.2020) unter anderem auf die CO2 Werte zu achten, da diese auch Auswirkung auf die Höhe der motorbezogenen Steuer haben.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, gilt diese Regelung nicht.

Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit – dies gilt nicht für Hybrid Pkw oder Range Extender.

Die Motorbezogene Versicherungssteuer für Motorräder wird ab 01.10.2020 für erstmalig zugelassene KFZ und Motorräder anhand des Hubraumes (wie bisher) und zusätzlich werden die CO2 Emissionen zur Berechnung herangezogen.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/motorbezogene-versicherungsteuer/steuersatz-motorbezogene-vers0.html

 

Viele Grüße!

das Team der Zillertaler Versicherung

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