20.01.2021 Obliegenheiten

 

Was sind vertragliche Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind einzuhaltende Pflichten des Versicherungsnehmers. Sollten die Obliegenheiten nicht eingehalten werden, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung und die Versicherung ist in diesem Fall leistungsfrei.

Welche Obliegenheiten gibt es bei einer Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung?

Bitte achten Sie auf folgende Obliegenheiten:

  • Schadenminderungspflicht - Sollte es den VN möglich sein, den Schaden zu minimieren, liegt es in der Pflicht des Versicherungsnehmers, dem nachzukommen.
  • Schadenmeldungspflicht - Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden.
  • Schadenaufklärungspflicht - Bei der Schadenermittlung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet unterstützend mitzuwirken.
  • 72 Stunden Klausel - Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
  • Sparte Einbruchdiebstahl- Wenn die Versicherungsräumlichkeiten (bei Wohnungen in Ein- bzw. Zweifamilienhäusern das Versicherungsgrundstück) von allen Personen – auch für nur kurze Zeit verlassen werden, sind – sämtliche Eingangstüren zu schließen und zu versperren – sämtliche in Reichhöhe befindlichen Fenster und sonstige Öffnungen zu schließen.

Dies sind nur Beispiele von Obliegenheiten, die genauen Textierungen der Obliegenheiten entnehmen Sie bitte aus Ihren Bedingungen.

Sie sind sich nicht sicher, welche Obliegenheiten Ihrem Vertrag zu Grunde liegen und was Sie beachten müssen?

Gerne sind wir Ihnen behilflich unter +43 5282 3089

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Viele Grüße und bleibt´s gsund!

das Team der Zillertaler Versicherung

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