Privathaftpflichtversicherung und die Gefahr des täglichen Lebens

Privathaftpflichtversicherung – Gefahren des täglichen Lebens

Einfach erklärt, erstreckt sich die Privathaftpflichtversicherung auf Schadenersatzverpflichtungen des versicherten Personenkreises jeweils als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Eine betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeit ist nicht umfasst. Ebenso vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Ein Schadenbeispiel:

Sie verursachen eine Kollision beim Skifahren. Der Unfallgegner fordert Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc. Gerade bei Personenschäden können die Schadenersatzforderungen existenzbedrohende Dimensionen annehmen.

Es handelt sich also um Gefahren, mit denen üblicherweise im Privatleben eines Menschen gerechnet werden muss, kurz um Gefahren des täglichen Lebens. Es ereignen sich aber auch Schäden, bei denen strittig ist, ob es sich noch um eine alltägliche Gefahrensituation handelt.

Erst kürzlich wurde der Oberste Gerichtshof (OGH) hierzu angerufen. Bei einer Wasserbombenschlacht auf einem Festivalgelände verletzte ein junger Mann einen unbeteiligten Dritten mit einer „3-Mann-Schleuder“ schwer. Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers verwehrte – mit der Begründung es handle sich um keine Gefahr des täglichen Lebens - den Versicherungsschutz. Die Ablehnung wurde vom OGH bestätigt.

Die Zillertaler Versicherung VaG arbeitet seit Juni 2016 mit der R+V Allgemeine Versicherung AG als Haftpflichtversicherungspartner zusammen. Im aktuellen Privathaftpflichtversicherungsschutz besteht für Gefahren außerhalb des täglichen Lebens Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer den Schadenfall fahrlässig herbeigeführt hat. Ein Highlight von vielen:

  • weit gefasster versicherter Personenkreis, zB Eltern in Altersheimen, Kinder bis 27
  • wahlweise hohe Pauschalversicherungssummen – 3, 5 oder 10 Mio.
  • Pluspaket (mit Sublimits für zB kurzfristig gemietete oder geliehene Sachen, Be- und Entladung von fremden Kfz)
  • verfügungsberechtigte Beaufsichtigung von fremden Hunden und Pferden (subsidiär)
  • Verrichtung von geringwertigen Tätigkeiten in Betrieben (subsidiär)
  • Ehrenämter (subsidiär)
  • etc.

Die Privathaftpflichtversicherung wird in Verbindung mit der Daheim & Behütet Haushaltsversicherung angeboten. Eine unschlagbare Kombination!

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