14.04.2021 Senkung des Rechnungszinses in der Krankenversicherung

Was ist ein Rechnungszins?

Beim Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Zinssatz, mit dem die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung kalkuliert werden. Prämien für eine private Krankenversicherung sind zu Beginn höher, damit im Alter hohe Beitragssprünge vermieden werden können.

Private Krankenversicherungen legen die Beitragseinnahmen ihrer Versicherten am Kapitalmarkt an, solange diese nicht für Erstattungen benötigt werden. Die damit erwirtschafteten Erträge wirken sich für die Versicherten prämienentlastend aus.

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes wird der Rechnungszinssatz ab 1. Juli 2021 von 1 % auf 0,5 % gesenkt. Die Prämien für eine private Krankenversicherungen werden somit teurer.

Nachfolgend ein Beispiel, wie sich die Prämien aufgrund des Rechnungszinses erhöhen (ungefähre Prozentangabe):

 

Alter

Erhöhung

18

7,7 %

20

7,5 %

30

6,2 %

40

5,1 %

50

3,1 %

60

1,5 %

 

Was ändert sich konkret, wenn ich bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen habe?

Für Krankenversicherungsverträge, die bereits bestehen, ergeben sich keine Änderungen.

Betroffen sind Neuanträge (und bestimmte Umwandlungen) per 1. Juli 2021.

 

Sie sind interessiert am Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss vor Änderung des Rechnungszinses.

 

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Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

 

 

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