16.06.2021 Sozialversicherungsrechtschutz

Was beinhaltet ein Sozialversicherungsrechtschutz?

Dieser Baustein umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Streitigkeiten mit dem Sozialversicherungsträger.

Wer ist versichert?

Bei der Antragsstellung haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten entweder Sie entscheiden sich für den Single - Rechtschutz oder für den Familienrechtschutz.

Beim Single - Rechtschutz ist standardgemäß nur der Versicherungsnehmer versichert und beim Familienrechtschutz der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen.

Wer zählt zu den Angehörigen?

  • seine in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebende Ehegatten, eingetragene Partner oder verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Lebensgefährden
  • deren Kinder – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
  • ab der Vollendung des 18.Lebensjahres (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), solange für diese Familienbeihilfe bezogen wird oder unabhängig vom Bezug der Familienbeihilfe, wenn diese - Präsenz- oder Wehrersatzdienst leisten,- unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten stehen.

Hierbei handelt es sich nur um Beispiele – die genaue Definition der Angehörigen entnehmen Sie bitte aus Ihren Versicherungsbedingungen.

Schadenbeispiele für den Baustein Sozialversicherungsrechtschutz:

  • Wegen Streitigkeiten über Pflegegeld
  • Streitigkeiten über Beitragszahlungen und Zuschlägen
  • Streitigkeiten der Pensionsversicherung etc.

Was versteht man unter einer Wartefrist?

Der Versicherungsschutz ist nur gegeben, wenn die vereinbarte Wartefrist abgelaufen ist. Zusätzlich ausschlaggebend für die Deckung ist der Eintritt des Schadens. Wenn dieser vor Vertragsbeginn eingetreten ist, besteht kein Versicherungsschutz.

Die allgemeine Wartefrist beträgt ca. 3 Monate. ACHTUNG: Die Wartzeitlänge variiert nach den jeweiligen Bausteinen.

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

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