21.04.2021 Sparte Leitungswasser - Zillertaler Versicherung

Welche Schäden fallen unter die Sparte Leitungswasser?

  • Frostschäden (Bruchschäden durch Frosteinwirkung) an wasserführenden Rohrleitungen, daran angeschlossenen Armaturen oder Einrichtungen am Versicherungsgrundstück
  • Bruchschäden (auch Dichtungsschäden) ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb des versicherten Gebäudes

Wie lautet die genaue Definition für die Sparte Leitungswasser?

Als Leitungswasserschaden gilt die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser (das ist Wasser bzw. Flüssigkeit in Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen wie etwa Warmwasserversorgungs-, Zentralheizungs-, Fußbodenheizungs- und Schwimmbadversorgungsanlagen, wasserführenden Klima- und Solaranlagen), das bestimmungswidrig aus wasserführenden Rohrleitungen, daran angeschlossenen Armaturen oder Einrichtungen austritt (Schadenereignis) sowie Schäden, die als unvermeidliche Folge des definierten Schadenereignisses eintreten.

Definition angeschlossene Einrichtung

Eine an wasserführenden Rohrleitungen angeschlossene Einrichtung ist jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist.

Welche Kosten zur Behebung des Leitungswasserschadens sind versichert?

  • Auftaukosten, das sind Kosten im Sinne der Schadenminderung, die der Abwendung eines Rohrbruchs durch Frost dienen und nicht der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung
  • Suchkosten, das sind Kosten, die bei einem ersatzpflichtigen Schadenereignis für das Auffinden der Schadenstelle einschließlich der Behebung der dabei verursachten Folgeschäden anfallen. Die Versicherungssumme ist begrenzt mit EUR 1.500,00
  • Kosten für die Behebung von Verstopfungen je Schadenereignis EUR 750,00
  • Kosten für den Wasserverlust, das sind Kosten für bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser in Zusammenhang mit einem versicherten Leitungswasserereignis. Die Versicherungssumme ist begrenzt mit einer Versicherungssumme von EUR 1.000,00
  • Kosten der Rohrreinigung der Ableitungsrohre nach der Beseitigung von Verstopfungen innerhalb der versicherten Gebäude von EUR 1.500,00
  • Kosten des Austauschs eines höchstens 15m langen Rohrstück bzw. einer höchstens 15m langen Rohrstücks einer Fuß-, Wand- oder Deckenheizung einschließlich der dafür notwendigen Nebenarbeiten nach einem Bruchschaden
  • Kosten der Behebung von Bruchschäden in folge Korrosion einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten mit EUR 15.000,00 je Schadenereignis
  • Nässeschaden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Wasserbetten, Schwimmbädern, Aquarien (maximales Fassungsvermögen 750 Liter), Zimmerbrunnen und Wassersäulen bis EUR 1.500,00

Gerne finden Sie hier eine Übersicht der versicherten Leistungen unseres „Daheim &Behütet“ Eigenheim Produktes.

Der Deckungsauszug beruht auf den "Daheim & Behütet" Bedingungen Fassung 05/2016.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Viele Grüße

das Team der Zillertalerversicherung

 

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