Wertgegenstände in der Haushaltsversicherung

Wertgegenstände wie zB Schmuck, Bargeld, Münzsammlungen sind im Rahmen der Haushaltsversicherung betragsmäßig beschränkt versichert. Offen herumliegende Wertgegenstände sind nur in sehr geringem Ausmaß versichert.

Eine Erhöhung der Grenzbeträge ist möglich, wenn Sie diese Gegenstände in versperrten Tresoren mit geprüfter Sicherheitsnorm verwahren. Dabei gilt: Je höher das Sicherheitsniveau, desto höher kann die Versicherungssumme gewählt werden.

Im Schadenfall trifft Sie die Beweispflicht, welche Sachen abhandengekommen sind. Daher empfehlen wir, eine Liste Ihrer Wertgegenstände samt Fotos anzulegen und Ankaufsrechnungen aufzubewahren.

Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist es wichtig, die vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten, zwei der wichtigsten:

  • Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind sämtliche Türen, Fenster und sonstigen Öffnungen ordnungsgemäß zu verschließen. Dazu sind vorhandene Schlösser zu versperren.
  • Mauersafes (Wandsafes) müssen nach den jeweiligen Einbauvorschriften eingemauert sein.

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